Hausratversicherung
Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.
Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung, elektronischen Geräten und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten z.B. für Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.
Welche Gefahren sind wie versichert?
In der Hausratversicherung gilt der gesamte Haushalt, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, als versichert. Dazu gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Zudem zählt auch Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, zu den versicherten Risiken.
Die Standarddeckung einer Hausratversicherung umfasst folgende Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
Wohingegen Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Die Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer festzulegen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem "normalen Haushalt" kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung. Bei einer Unterversicherung wäre der Versicherer im Schadensfall berechtigt, Leistungen nur im anteiligen Verhältnis von tatsächlichem Wert zu Versicherungssumme zu erstatten. Möchte man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso aber auch das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Möglichkeit sein.
Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder auch Sachen aus Gold oder Platin gilt zudem meist eine Höchstversicherungssumme, für den Fall dass diese Gegenstände außerhalb von anerkannten und verschlossenen Wertschutzschränken aufgehoben werden.
Sinnvolle Leistungserweiterungen
Die Hausratversicherung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl ab. Auch einige Nebenereignisse wie Überspannungsschäden durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und Raub sind bereits mitversichert. Viele von möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind damit bereits eingeschlossen. Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.
Elementarschäden
Überschwemmung/Hochwasser ist natürlich die Elementargefahr, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führt. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden bestehen, sondern auch aus den Kosten, die für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entstehen. Den Aufwand, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sollte man nicht unterschätzen.
Es gehören auch Schneelast, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch zu den Elementargefahren.
Unbenannte Gefahren
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Hab und Gut erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese, zugegeben schwer greifbare, Gefahrengruppe kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde.
Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.
In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als "All-Risk-Deckung" bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde.
Glasversicherung
Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch schon mal Gedanken darüber gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Glasscheibe zerstört wird?
Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln und damit auch in Vorleistung gehen.
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine "Allgefahren-Versicherung". D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert, außer Vorsatz. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Fahrraddiebstahl
Schützen Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl oder auch Beschädigung, wenn Sie damit unterwegs sind. Solange sich das Fahrrad nämlich mit im Haushalt befindet, gilt ganz normaler Versicherungsschutz für alle versicherten Risiken. Sobald Sie allerdings damit unterwegs sind, muss dies extra mitversichert werden.
Sonderfall hochwertiger Hausrat - Kunstgegenstände
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Bücher, Instrumente, Sammlungen, Designermöbel,… - wer hochwertigen Hausrat sein Eigen nennt, stößt bei einer normalen Hausratversicherung schnell an die Grenzen des Möglichen. So sind sehr hohe Versicherungssummen nötig, um eine ausreichende Absicherung zu bieten.
Wertsachen können oft nur bis zu einer bestimmten Grenze eingeschlossen werden. Bei der Taxierung der Entschädigungshöhe tut man sich häufig schwer, da es evtl. keine vergleichbaren neuen Alternativen mehr für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände gibt. Wer sein Heim mit besonderen Dingen schmückt, benötigt daher auch einen besonderen Versicherungsschutz, um auf der sicheren Seite zu sein.
Schadenbeispiele
Einbruchdiebstahl
Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen Geräte. Im Anschluss verwüsteten sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar wurde. Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 € geschätzt.
xxxSturmschadenxxxxxxxx
Die Höhe der versicherten Schäden, welche die drei Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar 2022 verursacht haben, wir auf 1,4 Milliarden Euro beziffert. Davon wird mit 1,25 Milliarden Euro für 900.000 beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe geschätzt. Die Schadenhöhe für 65.000 Schäden an Autos, Lkws und anderen Kraftfahrzeugen wird mit rund 125 Millionen Euro angegeben.
Frühjahrsputz - Glasversicherung
Aus Unachtsamkeit stieß eine Hausfrau beim Kehren der Küche mit dem Besenstiel gegen das Küchenfenster. Die Fensterscheibe brach und musste aufgrund der Witterung rasch ausgewechselt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.
Überschwemmung - Elementar
Im Juli 2021 wurden Deutschland und insbesondere die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen von der schlimmsten Überflutungskatastrophe seit der Hamburger Sturmflut aus dem Jahr 1962 getroffen. Über 180 Menschen verloren ihr Leben, viele Dörfer und Städte sind auch ein halbes Jahr nach der Katastrophe noch von der Zerstörung gezeichnet. Im Ergebnis ergibt sich ein Gesamtschadensausmaß von schätzungsweise 40,5 Mrd. €.
Was tun im Schadenfall?
Einbruch
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).
- Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw. sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
- Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
- Übersenden Sie sowohl der Polizei, als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Gegenstände aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
Überspannung
- Untersuchen Sie sämtliche elektrischen Geräte auf Funktion.
- Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes (sofern erkennbar).
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände.
- Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder Ähnliches, ohne dass die Freigabe durch den Versicherer vorliegt. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Gegenstände aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Leitungswasser
- Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden vom Netz.
- Bei Schäden an der Zuleitung: verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
- Treffen Sie geeignete Maßnahme, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände.
- Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder Ähnliches ohne dass die Freigabe durch den Versicherer vorliegt. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Gegenstände aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Überschwemmung
- Markieren Sie die erreichten Wasserstände und fotografieren Sie Wände und beschädigte Gegenstände.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung von Gebäude und beschädigten Gegenständen) um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
- Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
- Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder Ähnliches, ohne dass die Freigabe durch den Versicherer vorliegt. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
- Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Gegenstände aufgeführt sind.
- Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
- Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt sein kann.
Fahrraddiebstahl
- Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück.
- Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle.
- Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein.
- Reichen Sie alle Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss.)
- Melden Sie das "Abhandenkommen" dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
- Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.