KFZ-Handel- und Handwerkversicherung
Das rundet den Schutz Deiner Betriebshaftpflicht erst richtig ab!
Die tägliche Arbeit an oder mit Krafahrzeugen birgt immer wieder Risiken, Es kommt vor, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Probefahrten, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen, Hagelschäden, … - all dies sind Schäden die sich nur über eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung abdecken lassen. Da in diesen Bereichen sehr hohe Kosten anfallen können empfehlen wir hier eine KFZ-Handel- und Handwerksversicherung.
Welche Gefahren und Schäden sind z.B. versichert?
- Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen.
- Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung.
- Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).
KFZ Handel-/Handwerk-Versicherung
Probefahrt mit Kundenfahrzeug
Nach erfolgter Reparatur des Turboladers eines Kundenfahrzeugs unternahm der Mechaniker eine Probefahrt mit dem Wagen. Da er eine Kurve falsch einschätzte, brach ihm das Heck aus. Der Wagen stellte sich quer und rammte dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Sowohl der Schaden am fremden PKW, wie auch der am Wagen des Kunden wurden von der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt übernommen (Haftpflicht - Schaden am fremden Fahrzeug, Vollkasko -Schaden am Fahrzeug des Kunden).
Probefahrt mit Handelsfahrzeug
Ein Kunde interessierte sich für einen Gebrauchtwagen eines Händlers. Vor dem Kauf wollte er aber auf jeden Fall noch eine Probefahrt unternehmen. Weil der Wagen aber natürlich nicht zugelassen war, musste sich der Händler um den nötigen Haftpflichtversicherungsschutz kümmern. Sonst hätte er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Der Händler montierte seine rote Nummer (06er-Kennzeichen) am Fahrzeug, und konnte so kurzfristig für den nötigen Versicherungsschutz sorgen.
Diebstahl
Das Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers liegt an einer stark befahrenen Straße. Nachts wird der Platz mit zwei großen Halogenstrahlern ausgeleuchtet, die über Bewegungssensoren gesteuert werden. Das hindert Diebe allerdings nicht daran, in einer Nacht vier hochwertige Alufelgen und die Nebelscheinwerfer von einem PKW abzumontieren und mitzunehmen. Die KFZ-Handelund Handwerkversicherung übernimmt den Schaden (Teilkaskodeckung).
Hagelschlag
Einige Monate später kommt es in der Region, in welcher der Gebrauchtwagenhändler ansässig ist, zu mehreren starken Hagelschauern. Gut die Hälfte seines Fahrzeugbestands trägt dabei mehr oder weniger schwere Beschädigungen davon. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt auch diese Schäden (Teilkaskodeckung).
Sturz von Hebebühne
Bei einem anderen PKW sollen ebenfalls die Winterräder montiert werden. Dafür wird das Auto zur Hebebühne gefahren und angehoben. Vermutlich wurde eine der Aufnahmen nicht korrekt ausgerichtet, weshalb das Fahrzeug mit lautem Krachen auf einer Seite nach unten stürzt. Seite und Dach des Wagens werden dabei stark eingedellt. Auch hier greift wieder der Schutz der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung (Vollkaskodeckung).
Welche zusätzlichen Versicherungen sind weiterhin zu empfehlen?
Zusatzhaftpflicht für das KFZ-Handwerk
(Ergänzung zur Betriebshaftpflicht)
Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versicherungssicht
in den Bereich der Tätigkeitsschäden. Solche Schäden
sind allerdings regelmäßig in Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Eine
Absicherung bezüglich Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger
Arbeiten, die eine Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkom (Ergänzung zur Betriebshaftpflicht)
Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versicherungssicht
in den Bereich der Tätigkeitsschäden. Solche Schäden
sind allerdings regelmäßig in Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Eine
Absicherung bezüglich Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger
Arbeiten, die eine Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen
von fremden Fahrzeugen oder Anhängern zur Folge haben können,
sollten jedoch dringend mit abgesichert werden. Da z. B. eine
KFZ-Werkstatt in allererster Linie Fahrzeuge bearbeitet (hierunter fällt
auch die Reparatur), bestünde für die Kernhandlung eines solchen
Betriebs faktisch kein Versicherungsschutz. Schäden, die man an den
zu bearbeitenden Fahrzeugen verursacht, wären also nicht gedeckt.
Für den Einschluss muss die Zusatzhaftpflicht abgeschlossen werden.
Diese bietet die nötige Erweiterung, wenn auch mit einer deutlich
niedrigeren Versicherungssumme (oft 100.000 Euro pro Schadensfall).
Rechtsschutzversicherung
Eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls sehr empfehlenswert. Ein großer Teil der Streitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, drehen sich um des Deutschen liebstes Kind, das Auto. In kaum einem Bereich sind Kunden kritischer und streitfreudiger. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nicht nur die Kosten, die Ihnen durch Anwalt und Gericht entstehen. Sie bietet Ihnen auch Zugriff auf einen Inkassoservice, der Ihnen die Mühe abnimmt, offenen Rechnungen hinterher laufen zu müssen. Auch rechtliche Beratung per Telefon oder Internet wird inzwischen von vielen Versicherern angeboten – teilweise mit Prüfservice für Verträge aller Art. Eine Rechtsschutzversicherung ist die perfekte erste Anlaufstation, wenn es juristisch werden könnte. Bitte beachten Sie, dass es hier je nach Tarif gewisse Ausschlüsse geben kann (z. B. vertragsrechtliche Streitigkeiten).